Frauen Union Kreisverband Borken

Frauen Union im Kreis Borken und Bernhard Tenhumberg MdL werben für modernes Betreuungswesen in Nordrhein-Westfalen

Die Anzahl der gesetzlich angeordneten Betreuungen steigt – nicht nur in Nordrhein-Westfalen – rapide an: Waren im ersten Jahr nach Geltung des 1992 eingeführten Betreuungsrechts noch 122.117 Personen in Betreuungsverfahren, stieg die Zahl zum Ende 2012 auf rund 309.000 Verfahren an. Eine Betreuung wird angeordnet, wenn ein Volljähriger auf Grund einer Erkrankung seine Angelegenheiten insgesamt oder einzelne Angelegenheiten nicht mehr alleine besorgen kann und er keine Vorsorgevollmacht hat.


Betreuungsvereine sind dabei ein wesentlicher Bestandteil des Betreuungswesens und erfüllen wichtige gesetzliche Aufgaben. Nur: Viele Betreuungsvereine sehen sich aufgrund einer Unterfinanzierung in ihrer Arbeit gefährdet.

Die Frauen Union im Kreis Borken wirbt angesichts dieser Entwicklungen für ein modernes Betreuungswesen in Nordrhein-Westfalen. Berta Hendriks der Frauen Union der CDU im Kreisverband Borken: „Die anerkannten Betreuungsvereine stellen unverzichtbare Elemente in einem modernen Betreuungswesen dar: Ihre Arbeit zu erhalten und zu stärken, ist Anerkenntnis und Ansporn zugleich. Sie kümmern sich um die planmäßige Gewinnung, Begleitung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer. Sie informieren über Vorsorge-, Vermögens- und Betreuungsvollmachten und vieles mehr. Da die Finanzierung dieser Tätigkeiten in NRW derzeit rein leistungsabhängig ist, schlägt die Frauen Union vor, die Arbeit der Betreuungsvereine in Nordrhein-Westfalen künftig über eine Sockelfinanzierung abzusichern. Darüber hinaus regen wir an, alle zwei Jahre eine „Woche der Selbstbestimmung“ durchzuführen: Das Thema „Vorsorgen. Vermögen sichern. Betreuung regeln.“ kann nur durch gemeinschaftlich getragene, regelmäßige wiederkehrende Aktionen im Bewusstsein unserer Bevölkerung Verankerung finden. Darüber hinaus – soll dem Beispiel Hessens folgend – eine Internetplattform Informationen rund um das Betreuungswesen für Interessierte und Ratsuchende bereithalten.“ Auch die Bundesregierung spart die hiesige Frauen Union in ihren Forderungen nicht aus: „Die Landesregierung soll eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, die die Anpassung der bundesgesetzlich geregelten pauschalen Vergütung für Berufs- und Vereinsbetreuer an die aktuelle Lohn- und Gehaltsentwicklung zum Gegenstand hat. Die Vergütungssätze sind seit 2005 unverändert und tragen bei den Betreuungsvereinen dazu bei, dass sich die Kostenschere immer weiter öffnet. Es wird Zeit, dass sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) an dieser Stelle endlich bewegt.“, so Berta Hendriks weiter. 

Mit ihren Forderungen ist die Frauen Union im Kreis Borken bei dem heimischen CDU-Landtagsabgeordneten Bernhard Tenhumberg  auf offene Ohren gestoßen: „Die CDU-Landtagsfraktion hat das Anliegen unserer Frauen Union vollumfänglich aufgenommen und in einen Antrag übernommen. Wir wissen, dass sämtliche der aufgestellten Forderungen am Ende immer noch zahlreiche Aspekte des Betreuungswesen zum jetzigen Zeitpunkt außer Acht lassen: Nur beispielhaft seien an dieser Stelle die Themen „Jugendhilfe und Betreuungswesen“, „Zusammenarbeit der Akteure vor Ort“, „Organisation an Gerichten“ u.a. genannt. Aber mit den Forderungen, die die Frauen Union erarbeitet hat, wird es gelingen, für Nordrhein-Westfalen ein modernes Betreuungswesen auf den Weg zu bringen und die Arbeit, die wichtige Arbeit, unserer Betreuungsvereine langfristig auf gesicherte Füße zu stellen. An dieser Stelle erwarten wir, dass die Abgeordneten von SPD und Bündnis `90/Die Grünen im Landtag unserem Forderungskatalog zustimmen und damit den Weg für eine künftig gesicherte Finanzierung der Betreuungsvereine und einer Stärkung der Selbstbestimmung frei machen.“  

 

Hintergrund

„Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.“

§ 1896 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch

Die Anzahl der gesetzlich angeordneten Betreuungen steigt – nicht nur in Nordrhein-Westfalen – rapide an: Waren im ersten Jahr nach Geltung des 1992 eingeführten Betreuungsrechts noch 122.117 Personen in Betreuungsverfahren, stieg die Zahl zum Ende 2012 auf rund 309.000 Verfahren an (Quelle: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 2014). Damit einhergeht ein Anstieg der Kosten: Betrugen diese 1992 noch 1,2 Millionen Euro, stiegen diese zum Ende 2013 alleine im Justizministerium auf 218,1 Millionen Euro – ohne Ausgaben für Sachverständigengutachten – an.

Dagegen nimmt sich die Förderung der Betreuungsvereine in Nordrhein-Westfalen verschwindet gering aus: Im Etat des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes wurden im Jahr 2013 gerade einmal 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, von denen gerade einmal rund 1,1 Millionen Euro an die Betreuungsvereine zur (Mit-)Finanzierung ihrer Arbeit verausgabt wurden.