Frauen Union Kreis Borken

Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Rundschreiben von Marcus Weinberg MdB und Astrid Timmermann-Fechter MdB

Das Thema Pflege stellt für uns als Union einen Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode dar, denn die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die familiäre Pflege und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist ethisch und gesellschaftlich eine der zentralen Aufgaben der nächsten Jahre. Wer wie wir, dieses Thema als Überschrift setzt, muss auch in der konkreten Umsetzung die Führung übernehmen. Mit dem Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wird dieser Forderung Rechnung getragen.
Die Neuregelungen bringen Vorteile für die Wirtschaft:

1. Krankschreibungen zur Organisation der Pflege eines nahen Angehörigen werden verhindert. Künftig wird die 10-tägige Pflegeauszeit mit einer Lohnersatzleistung analog Kinderkrankengeld gekoppelt.

2. Arbeitskräfte bleiben erhalten, weil diese für die Pflege naher Angehöriger ihre Erwerbsarbeit nicht mehr aufgeben müssen.
3. Beiträge zur Pflegeversicherung bleiben niedrig, weil häusliche Pflege die kostenintensive stationäre Pflege verhindert.

Am 15.10.2014 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen, am 13. November ist die 1. Lesung im Bundestag geplant. Das Gesetz soll, verbun-den mit dem Pflegestärkungsgesetz I, am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

In Deutschland leben derzeit rund 2,6 Millionen pflegebedürftige Menschen, deren Zahl weiter steigen wird. Etwa zwei Drittel davon werden in ihrer ge-wohnten Umgebung betreut und versorgt, und dies oft von Angehörigen. Die Familie ist damit Pflegestation Nummer eins in Deutschland.

Es waren unionsgeführte Bundesregierungen mit CDU/CSU-Familienministerinnen, die in den Jahren 2008 und 2012 die Pflegezeit und die Familienpflegezeit entwickelt haben. Jetzt sind Erweiterungen und Konk-retisierungen dringend angezeigt.

Die wesentlichen Neuregelungen erfolgen:

• Im Pflegezeitgesetz und im SGB XI zur Lohnersatzleistung bei kurzzeitiger, bis zu 10-tägiger Arbeitsverhinderung (Pflegeunterstützungs-geld) zulasten der Pflegekasse des zu pflegenden Angehörigen.

• Im Pflegezeitgesetz zur maßvollen Erweiterung des Begriffs der „nahen Angehörigen“ um Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwäger sowie le-benspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften und zur Einführung eines Rechtsanspruchs zur Begleitung naher Angehöriger in ihrer letzten Lebensphase und zur Betreuung pflegebedürftiger Kinder.

• Im Familienpflegezeitgesetz zur Einführung eines Rechtsanspruches auf Familienpflegezeit, zur Betreuung pflegebedürftiger Kinder und zur besseren Absicherung des Lebensunterhaltes der Beschäftigten während der Familienpflegezeit durch einen Anspruch auf ein zinslo-ses Direktdarlehen durch das BAFzA.

Die Bestimmungen des Koalitionsvertrags, welche eindeutig die Handschrift der Union tragen, werden hier umgesetzt. Die Erweiterung des Begriffs der nahen Angehörigen ist aus unserer Sicht maßvoll, da ursprünglich angedacht war, den Angehörigenbegriff sogar auf Nachbarn auszuweiten.

Die Höchstdauer der Pflegezeit und Familienpflegezeit beträgt für jeden pflegebedürftigen Angehörigen längstens 24 Monate. Auch eine Kombination beider Ansprüche darf 24 Monate nicht überschreiten.

Wir haben nach Vorliegen des ersten Gesetzesentwurfs weitreichende Verbesserungen in den Verhandlungen mit der SPD durchgesetzt. So ist die Beglei-tung von Angehörigen in ihrer letzten Lebensphase nun in der maximalen Gesamtdauer der Inanspruchnahme von 24 Monaten enthalten, während in der vorherigen Planung diese drei Monate zusätzlich in Anspruch genommen werden konnten. Wir haben zudem erreicht, dass die Darlehensschuld nicht mehr erlischt, wenn der Darlehensnehmer mehr als 180 Tage ununterbrochen arbeitsunfähig ist. Vielmehr wird der Darlehensbetrag nun gestundet. Weiter-hin haben wir durchgesetzt, dass die Ankündigungsfrist bei Anschluss von Familienpflegezeit an Pflegezeit drei Monate beträgt statt der ursprünglich vorgesehenen acht Wochen.

Pflege wird langfristig immer teurer werden. Mehr denn je wird die Gesell-schaft darauf angewiesen sein, dass Pflegebedürftige verstärkt von ihren An-gehörigen zu Hause versorgt werden. Die häusliche Pflege entspricht zudem den Wünschen vieler betroffener Familien und entlastet die kostenintensive stationäre Pflege. Somit entlastet die häusliche Pflege uns alle.

Wir schaffen Planbarkeit und Verlässlichkeit, sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer. Eine übermäßige Regulierung des Arbeitsmarktes findet – entgegen einiger Behauptungen – nicht statt. So gilt das Gesetz über-haupt nur für Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten. Im Übrigen stellt es sich oftmals so dar, dass Arbeitnehmer, die neben ihrer Vollzeiterwerbstätigkeit Pflegeaufgaben übernehmen (müssen), in ihrer psychischen und phy-sischen Leistungsfähigkeit oft eingeschränkt sind. Mittel- und langfristig ist eine (teilweise) Freistellung für die Erhaltung der Arbeitskraft der Beschäftig-ten somit ökonomischer.

Im Fall eines kurzfristigen familiären Pflegenotfalls ist heute oft die Krankschreibung des Arbeitnehmers das Mittel der Wahl um dieser Ausnahmesituation zu begegnen. Die Familienpflegezeit sorgt dafür, dass es klare Regeln für die Pflegeauszeit gibt. Das hilft Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Zudem ergibt sich für die Arbeitgeber eine deutliche Entlastung von bürokra-tischem Aufwand durch die neu eingeführte direkte Gewährung des Darlehens durch das BAFzA. Eventuelle Rückzahlungsprobleme des Beschäftigten betref-fen nur noch allein dessen Rechtsbeziehung zum BAFzA – der Arbeitgeber ist nicht mehr tangiert.

Jeder Mensch, der sich für die Pflege eines Angehörigen entscheidet, seine Arbeitszeit reduziert und damit gleichzeitig auf Einkommen verzichtet, nimmt Entbehrungen in Kauf und trägt große Verantwortung angesichts die-ser enormen Herausforderung. Mit dem vorliegenden Gesetz wird den Be-schäftigten eine wichtige Möglichkeit eingeräumt, Pflege, Familie und Beruf zu verbinden, ohne die Arbeitgeber zu stark zu belasten. Der Gesetzentwurf ist daher aus unserer Sicht ausgewogen.

Marcus Weinberg MdB Vorsitzender der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Astrid Timmermann-Fechter MdB Berichterstatterin in der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Pflege