Frauen Union Kreis Borken

Equal Pay Day 2014 - Zeit zum Handeln

Pressemitteilung der Frauen-Union der CDU NRW

Am 21. März ist Equal Pay Day, bis zu diesem Tag arbeiten Frauen in Deutchland quasi umsonst. Denn auch bei vergleichbarere Tätigkeit und Qualifikation verdienen sie im Durchschnitt immer noch 22 Prozent als ihre männlichen Kollegen.
Ein Schließen der Lohnschere ist bislang nicht zu beobachten, denn das
bestehende Lohngefälle hat sich in den vergangenen Jahren nicht merklich verringert. Dazu erklärt die Landesvorsitzende der Frauen-Union NRW, Ingrid Fischbach MdB:
 
„Mangelnde Lohntransparenz in den Betrieben schafft immer auch die  Möglichkeit für nicht gerechtfertigte Gehaltsunterschiede, Entgeltberichte können diese Misere beseitigen. Die Frauen-Union fordert daher eine Verpflichtung für Unternehmen ab 500 Beschäftigten, in ihrem Lagebericht zu Themen wie Frauenförderung und Entgeltgleichheit Stellung nehmen zu müssen. Diese Verpflichtung wird Grundlage für einen individuellen Auskunftsanspruch fürArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein. Mehr Lohntransparenz ist ein Schlüssel für mehr Lohngerechtigkeit. Wir fordern zusätzlich alle Unternehmen in NRW dazu auf, nun auch verbindliche Verfahren zur Beseitigung von Entgeltdiskriminierung zu schaffen. Der Equal Pay Day liefert genügend Gründe für ein Engagement gegen die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern. Unser Ziel muss es sein, dass wir diesen Tag möglichst bald am 1. Januar eines jeden Jahres begehen können.“
 
Aber nicht nur in der mangelnden Lohntransparenz liegen die Gründe für die aktuelle Entgeltungleichheit in unserem Land. Eine weitere Ursache der bestehenden Lohnunterschiede sieht die Frauen-Union NRW in der fehlenden Durchlässigkeit zwischen Teilzeit- und Vollzeitarbeit.
 
„Es ist Zeit zum Handeln, die Beseitigung der Ursachen für die unterschiedliche Bezahlung zwischen Frauen und Männern muss gezielt
vorangetrieben werden.Dafür brauchen wir unter anderem eine stärkere Durchlässigkeit zwischen Vollzeit- und Teilzeiterwerbstätigkeit. Viele Frauen wünschen sich, speziell in den erstenJahren nach der Geburt ihrer Kinder, die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung.Dieser allzu verständliche Wunsch darf aber nicht in eine berufliche Sackgasse führen. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rückkehrrecht in die Vollzeitarbeit ist ein wichtiger Schritt. Damit ist es aber nicht getan, auch die Teilzeitarbeit an sich muss anders bewertet werden,hier muss ein Umdenken in den Köpfen erfolgen,“ erläutert Ingrid Fischbach MdB